Wie funktioniert die Handwerker-Steuerermäßigung?
Für begünstigte Handwerkerleistungen im Haushalt kann die Einkommensteuer nach § 35a Abs. 3 EStG auf Antrag um 20 % der berücksichtigungsfähigen Arbeitskosten sinken – begrenzt auf 1.200 € pro Haushalt und Jahr. Die Ermäßigung ist nicht automatisch ein Erstattungsanspruch und gehört in die jährliche Steuererklärung, nicht in die monatliche Lohnabrechnung.
Welche Rechnungsteile sind begünstigt?
- Arbeits-/Lohnkosten: können bei Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt werden.
- Maschinen- und Fahrtkosten: können nach der BMF-Verwaltungsauffassung zu den Arbeitskosten gehören, soweit sie in der Rechnung entsprechend zugeordnet sind.
- Material- und gelieferte Warenkosten: sind grundsätzlich nicht Teil der begünstigten Arbeitskosten.
- Umsatzsteuer: fällt bei den begünstigten Aufwendungen entsprechend der tatsächlich ausgewiesenen Rechnung an. Die Rechnung muss eine nachvollziehbare Aufteilung erlauben.
Eine pauschale selbst erfundene Lohnquote ist nicht zulässig. Ist der Arbeitsanteil aus der Rechnung nicht ermittelbar, sollte eine korrigierte oder ergänzte Rechnungsaufstellung angefordert werden, statt selbst zu schätzen.
Beispiel mit getrennter Rechnung
Eine Rechnung enthält 2.000 € begünstigte Arbeitskosten und weitere ausgewiesene Materialkosten. Aus dem getrennt ausgewiesenen Arbeitsanteil ergibt sich nach der gesetzlichen Quote eine rechnerische Ermäßigung von 2.000 € × 20 % = 400 €, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichend anrechenbare Einkommensteuer verbleibt. Die Materialkosten werden nicht mitgerechnet.
Welche Voraussetzungen musst du prüfen?
- Leistung im begünstigten Haushalt: Die Maßnahme muss in einem Haushalt in der EU oder im EWR im Sinne von § 35a liegen und die übrigen gesetzlichen Bedingungen erfüllen.
- Rechnung erhalten: Der begünstigte Arbeitsanteil muss aus ihr erkennbar sein.
- Unbar bezahlt: Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen. Barzahlung erfüllt diese Voraussetzung nicht.
- Keine doppelte Nutzung: Dieselben Ausgaben dürfen nicht bereits in anderer gesetzlich ausgeschlossener Weise steuerlich berücksichtigt werden. Öffentlich geförderte Maßnahmen können ausgeschlossen sein.
- Haushalts- und Jahresgrenze: Der jährliche Höchstbetrag gilt nicht pro Rechnung und kann nicht einfach für mehrere Personen desselben Haushalts vervielfacht werden.
Was tun, wenn die Rechnung keinen Lohnanteil nennt?
Bitte den Betrieb um eine korrekte Aufteilung der Rechnung in Arbeits- und Materialkosten. Solange kein ausreichend ausgewiesener begünstigter Anteil nachgewiesen ist, darf der § 35a-Splitter keine eigene Schätzung als Steuerermäßigung ausgeben.
Erfasse den Zahlungszeitpunkt und vergleiche mehrere Rechnungen desselben Jahres. Der Rechner zeigt nur die von dir in dieser Sitzung eingetragenen Beträge; ein vollständiger Haushaltsjahresüberblick entsteht nicht automatisch.
Häufige Fragen
Kann ich Materialkosten ebenfalls absetzen?
Material und gelieferte Waren gehören grundsätzlich nicht zu den begünstigten Arbeitskosten. Für Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten gelten die gesetzlichen und in den offiziellen Hinweisen beschriebenen Bedingungen.
Reicht eine Quittung bei Barzahlung?
Nein. Für die Ermäßigung nach § 35a Abs. 3 und 5 ist eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erforderlich.
Bekomme ich 1.200 € für jede Rechnung?
Nein. 1.200 € ist die gesetzliche jährliche Obergrenze für begünstigte Handwerkerleistungen im Haushalt, nicht ein Betrag je Rechnung.
Wird mein monatliches Nettogehalt dadurch höher?
Nein. § 35a betrifft die jährliche Einkommensteuerermäßigung, nicht die monatliche Nettolohnberechnung.