echtesnettoTool 3 · 2026

Steuerklassen vergleichen

Vergleichen Sie das Monatsnetto von zwei Personen und des Haushalts für III/V, IV/IV und IV mit bestätigtem Faktor – ohne fiktive Steuerersparnis.

DeutschlandDeutsche Steuerregeln
Stand 2026Regeln für 2026
Direkter VergleichEinzel- & Haushaltsnetto
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Wichtig: Die Steuerklassenwahl verändert den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die gemeinsame Jahres-Einkommensteuer.

Geltungsbereich 2026: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner mit regulärem, gesetzlich versichertem Arbeitslohn und zwölf gleichen Monatsgehältern. Kein Minijob, keine private Krankenversicherung, keine Einmalzahlungen und derzeit keine zusätzlichen PV-Kinderabschläge (PVA 1–4).

Für beide Personen bitte „Weitere Angaben“ öffnen und insbesondere den Kinderlosenzuschlag bewusst beantworten. Die Steuerklassen ändern den laufenden Abzug, nicht von sich aus die gemeinsam festgesetzte Jahressteuer.

So nutzen Sie den Vergleich

1. Beide Personen korrekt erfassen

Monatsbrutto, Bundesland und die Angaben zur Pflegeversicherung für beide Personen prüfen. Bei Kindern den passenden ZKF aus den ELStAM für alternative Klassen ergänzen.

2. Netto-Verteilung vergleichen

Das gemeinsame Monatsnetto und die Einzelbeträge für Person A und B anschauen. Die Zuordnung von III/V ist unabhängig von Ihren derzeitigen Klassen wählbar.

3. Faktor und Steuererklärung prüfen

Den offiziellen Faktor bei Bedarf über Mein ELSTER beantragen. Bei beiden Arbeitslöhnen und Steuerklasse V bzw. IV/Faktor kann eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung bestehen.

Häufige Fragen zum Steuerklassenvergleich

Spare ich mit Steuerklasse III/V dauerhaft Einkommensteuer?

Nein. Die Steuerklassen beeinflussen zunächst den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die gemeinsame Jahres-Einkommensteuer wird im Rahmen der Veranlagung ermittelt. Ein höheres Monatsnetto allein bedeutet keine endgültige Steuerersparnis.

Was ist anders bei IV/IV mit Faktor?

Beim Faktorverfahren berücksichtigt der Lohnsteuerabzug einen vom Finanzamt gebildeten Faktor. Dieses Werkzeug verwendet nur einen bereits bestätigten Faktor; es berechnet keinen amtlichen Faktorbescheid.

Warum fehlt eine Vergleichszeile bei Kindern?

Bei einem Wechsel etwa von Steuerklasse V nach IV kann für Soli und Kirchensteuer ein bestätigter Kinderfreibetrag (ZKF) nötig sein. Ohne diesen Wert wird die betroffene Vergleichszeile nicht berechnet; andere unterstützte Szenarien bleiben sichtbar.

Müssen wir eine Steuererklärung abgeben?

Wenn beide Ehepartner Arbeitslohn erhalten und für mindestens einen Teil des Jahres die Steuerklasse V oder IV mit Faktor verwendet wird, kann nach § 46 Absatz 2 Nummer 3a EStG eine Pflichtveranlagung bestehen. Die individuelle Situation ist zu prüfen.

Was verändert sich außer dem Monatsnetto?

Die Verteilung der monatlichen Lohnsteuer auf beide Personen kann sich verändern. Je nach Leistung können auch lohnsteuerklassenabhängige Lohnersatzleistungen betroffen sein, etwa beim Elterngeld. Das wird hier nicht berechnet.

Offizielle Grundlagen

§ 39f EStG – Faktorverfahren · § 46 EStG – Veranlagung · BW Kirchensteuer 2026 (Bad Wimpfen) · Familienportal des Bundes – Steuerklassen